Mit der Wurfsendung v. 14.03.08 hat die Orts-CDU (Seite 1/Seite 2) nun das Mass der Unglaubwürdigkeit ausgeschöpft! Die CDU bläst zur Massengehirnwäsche und entschuldigt sich gleichzeitig für bisher vorenthaltene Informationen!
"Stromtrasse " Ist die Gemeinde für einen Ausbau der Stromtrasse überhaupt verantwortlich? Trägt der Unternehmer in unserer Gemeinde keine Kosten? Sollen etwa doch wir Bürger die Kosten von T.O.W.E.R. übernehmen? Eine Stromerzeugung durch Biomasse und Solarenergie ist ohne weiteres möglich. Ein 110kV-Kabel nach Tarp ist nicht nötig. Die Einspeisung kann über die bestehende 20kV-Anbindung erfolgen. Eine mögliche notwendige Verstärkung der Leitung ist in diesem Fall durch den Netzbetreiber E.ON durchzuführen. Alles nachzulesen im Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG)!
"Abwasser" Wieviel Abwasser produzieren denn 3 WKA und wieviel Euro erhält dadurch die Gemeinde?
"Steueraufkommen" Wieviel Gewerbesteuer spülen 3 WKA in die Gemeindekasse? Vor ca. 3 Monaten hat ein beauftragter Steuerprüfer den Gemeindevertetern vorgerechnet, dass durch die WKA ca. 400 Euro monatlich für die Gemeindekasse an Einnahmen zu erwarten ist? Soll das etwa die finanzielle Kompensation für den "Abwasserausfall" und die Erhaltungskosten sein?
"Arbeits- und Ausbildungsplätze" Als es noch das MFG2 gab, waren über 2000 Dauerarbeitsplätze vorhanden.Die Wiederherstellung aller früher vorhandenen Arbeitsplätze ist eine Illusion. Von den bisherigen vollmundigen Prognosen von über 500 Arbeitsplätzen ist man mittlerweile auf den "Erhalt" von 6 Arbeitsplätzen zurückgerudert! Wieviele sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze und Ausbildungsplätze werden durch 3 WKA zusätzlich entstehen? Lt. Herrn Thomsen (T.O.W.E.R. am 06.02.2008): Keine. Jedenfalls nicht direkt. Ca. 10-20 Arbeitsplätze durch die Forschung der FH Flensburg. Fehlen die 10-20 dann woanders? "Wir wollen weiterhin einen Bürgerentscheid" Der Landrat hat den Antrag des Vereins Bürger für Eggebek auf einen Bürgerentscheid (Bürgerbegehren) abgelehnt. Begründung: Die Gemeindeordnung erlaubt keinen Bürgerentscheid, der sich gegen die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen richtet. Gibt es also doch rechtliche Spielräume, wenn nach "Beratungen mit dem Landrat und der CDU" plötzlich eine Möglichkeit für einen Bürgerentscheid geben soll?
Es kann nur ein Recht gelten!Entweder die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Landrat war falsch oder der Bürgerentscheid durch die CDU ist ebenfalls rechtswidrig.
Erinnern wir uns dochmal daran, wer uns in Gutsherrenmanier in diese Situation gebracht hat! Und genau diese Personen treten JETZT für einen Bürgerentscheid ein? Wohl eher der dürftige Versuch, Stimmenfang zur Kommunalwahl zu betreiben!